01.12.2025 - Schwäbische Zeitung - Bernd Baur
ASB darf neue Rettungswache bauen
Der Bebauungsplan „Beund II 2025“ in Hörenhausen ist vom Gemeinderat einstimmig als Satzung beschlossen worden. Auf einer Teilfläche des Plangebietes kann der ASB nun eine neue Rettungswache bauen.
Am 18. November 2024 hatte der Schwendier Gemeinderat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für eine Fläche am westlichen Rand von Hörenhausen, direkt an der Landesstraße L 1268 in Richtung Orsenhausen gelegen, beschlossen. In diesem Gebiet will der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) eine neue Rettungswache bauen. Zwar existiert dort bereits der geltende Bebauungsplan „Beund II“ aus dem Jahre 1974. Weil aber Teile des ASB-Vorhabens außerhalb dieses Bebauungsplanes liegen und zugleich auf die zwischenzeitliche Veränderung von städtebaulichen Rahmenbedingungen reagiert werden soll, hat die Gemeinde eine Neuordnung dieses Bereiches mit dem neuen Bebauungsplan „Beund II 2025“ beschlossen.
Gemeinderat beschäftigt sich mit Stellungnahmen
In seiner Juli-Sitzung hatte sich der Gemeinderat erstmals mit den Stellungnahmen und Anregungen zu diesem neuen Bebauungsplan befasst, die im Rahmen der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bevölkerung eingegangen waren. Danach erfolgte im Bebauungsplanverfahren eine weitere Auslegung des Planentwurfes. Mit den hierbei vorgetragenen Stellungnahmen und Anregungen hat sich der Gemeinderat jetzt erneut beschäftigt und entsprechenden Abwägungsvorschlägen, die von der Verwaltung vorgetragen wurden, zugestimmt.
Für die verkehrliche Anbindung der neuen Rettungswache gibt es zwei Vorgaben von Seiten der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Biberach. Lediglich die ASB-Einsatzfahrzeuge dürfen direkt über die Landesstraße L 1268 aus und zu dem Grundstück fahren. Die Mitarbeiter, die auf der neuen Rettungswache dann ihren Dienst tun, müssen über einen bestehenden Weg an der Westseite auf das Rettungswachen-Areal fahren.
Diskussion um den Standort des Ortsschildes
In einem Punkt hätten sich die Verwaltung und auch der Gemeinderat eine andere Auffassung der Straßenverkehrsbehörde gewünscht. Und zwar bei der Positionierung der bestehenden Ortstafel. Ein Anliegen, das auch von einem Bürger im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit vorgebracht wurde. Denn dieses Ortsschild befindet sich im Moment auf der Südseite der Landesstraße unterhalb des Rettungswachengeländes, in Richtung Ortsinnenbereich. Damit würde sich die Zufahrt zur neuen Rettungswache in einer Außenortslage befinden. Mit der Folge, dass der fließende Verkehr dort mit einer Geschwindigkeit über 50 Kilometer pro Stunde erlaubt ist. Deshalb, so erachtet der Bürger in seiner Stellungnahme die Verlegung des Ortsschildes weiter nach Westen in Richtung Orsenhausen als zwingend notwendig, um eine sichere und schnelle Ausfahrt bei Rettungseinsätzen für die ASB-Fahrzeuge zu gewährleisten.
Doch die Straßenverkehrsbehörde will an der Position des Ortsschildes nichts ändern. Dieses sei dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Und dies sei frühestens ab dem Flurstück „Zur Haderhöhe 5“. Deshalb stellt die Straßenverkehrsbehörde in der aktuellen Stellungnahme eine Versetzung des Ortsschildes nicht in Aussicht. „Das finden wir schade, wir würden eine solche Versetzung begrüßen“, betonte Daniela Miller vom Gemeinde-Bauamt. In dieser Angelegenheit werde die Verwaltung aber zu gegebener Zeit nachhaken, „wir hoffen, dass es dann hinsichtlich einer Versetzung des Ortsschildes anders aussieht“.
ASB-Vertreterin spricht von „solidarischem Signal“
Der einstimmige Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Beund II 2025“ durch den Gemeinderat wurde von den Verantwortlichen des ASB Region Oberschwaben Nord begrüßt. Die ASB-Geschäftsführerin Roswitha Ruf (zusammen mit dem ASB-Rettungsdienstleiter Wolfgang Krems hatte sie die Beratungen im Gemeinderat verfolgt) sieht in dieser Entscheidung „ein solidarisches Signal für den ASB aus der Gemeinde heraus, dass die Hilfsorganisation auf dem Gemeindegebiet bleiben kann“. Das stärkt uns den Rücken, erklärte Roswitha Ruf. Der Bebauungsplan wird nun dem Landratsamt Biberach zur Genehmigung vorgelegt. Von Seiten des ASB wird der Planungsprozess für den Bau der neuen Rettungswache fortgesetzt. Roswitha Ruf rechnet damit, dass im Frühjahr 2026 der Bauantrag gestellt werden kann.